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   LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20   

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LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20 (https://dejure.org/2021,16152)
LG Kleve, Entscheidung vom 16.04.2021 - 3 O 421/20 (https://dejure.org/2021,16152)
LG Kleve, Entscheidung vom 16. April 2021 - 3 O 421/20 (https://dejure.org/2021,16152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Audi Q5 mit Motor EA 288 - Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Hierdurch wurde das Vertrauen der Käufer in den Konzern und den ordnungsgemäßen Ablauf des öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahrens missbraucht (vgl. auch BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 zu EA189-Motoren).

    Im Verhältnis zu dem Kläger, welcher Käufer des gegenständlichen Fahrzeugs war, ist ein solches Verhalten als besonders verwerflich und mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar zu werten (vgl. auch BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist daher davon auszugehen, dass sie auf die Kaufentscheidung der Klägerin Einfluss hatten, ohne dass es darauf ankommt, ob sie im Ankaufsgespräch konkret äußerte, ein besonders schadstoffarmes Fahrzeug erwerben zu wollen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Derjenige, der eine solche Entscheidung trifft, muss auch mit einer gewichtigen Funktion und mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Sie hätte demnach durch konkreten Tatsachenvortrag Umstände vortragen müssen, die gegen eine Kenntnis ihres Vorstands oder sonstiger Vertreter i.S.d. § 31 BGB sprechen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Der Kläger muss sich nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung jedoch die von ihm gezogenen Nutzungen anrechnen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Der Schuldner kann nur dann in Verzug geraten, wenn der Gläubiger die ihm obliegende Gegenleistung ordnungsgemäß anbietet (vgl. BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Da der Kläger sich bereits im Zeitpunkt der vorgerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs eine Nutzungsentschädigung auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km hat anrechnen lassen, hat der Kläger die Rücknahme des Fahrzeugs auch zu den Konditionen angeboten, von denen er sie hätte abhängig machen dürfen (vgl. auch BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 18 U 58/18

    Unzulässige Abschalteinrichtung: Hersteller muss Dieselfahrzeuge zurücknehmen

    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Darüber hinaus droht den Käufern eines mit einer derart erschlichenen EG-Typengenehmigung versehenen Fahrzeugs die Stilllegung desselben und damit ein erheblicher Schaden, der nicht in einem geringeren Marktwert, sondern in der Belastung mit der ungewollten Verbindlichkeit liegt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; OLG Düsseldorf Urteil vom 30.1.2020 - 15 U 18/19).

    Derjenige, der eine solche Entscheidung trifft, muss auch mit einer gewichtigen Funktion und mit erheblichen Kompetenzen ausgestattet sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19).

    Die zu erwartende Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199; OLG Düsseldorf Urteil vom 30.1.2020 - 15 U 18/19).

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 15 U 18/19

    VW haftet im Abgasskandal auch für Nachforderungen bei der Kfz-Steuer

    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Darüber hinaus droht den Käufern eines mit einer derart erschlichenen EG-Typengenehmigung versehenen Fahrzeugs die Stilllegung desselben und damit ein erheblicher Schaden, der nicht in einem geringeren Marktwert, sondern in der Belastung mit der ungewollten Verbindlichkeit liegt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; OLG Düsseldorf Urteil vom 30.1.2020 - 15 U 18/19).

    Die zu erwartende Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199; OLG Düsseldorf Urteil vom 30.1.2020 - 15 U 18/19).

  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Wenn die primär darlegungs- und beweispflichtige Partei außerhalb des von ihr dazulegenden Geschehensablaufs steht, keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt und sich diese auch nicht zumutbar beschaffen kann, während die bestreitende Partei alle maßgebenden Tatsachen kennt und es ihr auch zumutbar ist, nähere Angaben zu machen, trifft die bestreitende Partei eine sekundäre Darlegungslast (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.1.2018 - I ZR 150/15, Urteil vom 12.5. 2010 - I ZR 121/08 sowie Urteil vom 11.06.1990 - II ZR 159/89).

    Auch wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine typischerweise geheim gehaltene Abrede bestehen, kann dies genügen, um die sekundäre Darlegungslast auszulösen (BGH, Urteil vom 18.1.2018 - I ZR 150/15).

  • OLG Oldenburg, 05.12.2018 - 14 U 60/18

    Rechte eines vom sog. Abgasskandal betroffenen Käufers eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Der Kläger kann nicht näher dazu vortragen, wie die Beklagte intern organisiert, in welcher Organisationseinheit der Beklagten die Entscheidung für die Entwicklung und/oder den Einsatz der Software gefallen ist und bis zu welcher "höheren Ebene" diese Entscheidung wann "weiterkommuniziert" wurde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018 - 14 U 60/14 - MDR 2019, 548, 549).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Die zu erwartende Gesamtlaufleistung schätzt das Gericht im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2019 - 18 U 58/18; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 1199; OLG Düsseldorf Urteil vom 30.1.2020 - 15 U 18/19).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Die sittenwidrige Schädigung ist nach Auffassung des Gerichts auch kausal für die Kaufentscheidung des Klägers gewesen, denn es ist anerkannt, dass es bei täuschendem (bzw. manipulativem) Verhalten für die Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung ausreichend ist, dass der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten und nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung gehabt haben können (vgl. etwa BGH Urt. v. 12.05.1995 - V ZR 34/94 - in NJW 1995, 2361 zu § 123 BGB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2017 - L 14 U 60/14
    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Der Kläger kann nicht näher dazu vortragen, wie die Beklagte intern organisiert, in welcher Organisationseinheit der Beklagten die Entscheidung für die Entwicklung und/oder den Einsatz der Software gefallen ist und bis zu welcher "höheren Ebene" diese Entscheidung wann "weiterkommuniziert" wurde (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.12.2018 - 14 U 60/14 - MDR 2019, 548, 549).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Wenn die primär darlegungs- und beweispflichtige Partei außerhalb des von ihr dazulegenden Geschehensablaufs steht, keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt und sich diese auch nicht zumutbar beschaffen kann, während die bestreitende Partei alle maßgebenden Tatsachen kennt und es ihr auch zumutbar ist, nähere Angaben zu machen, trifft die bestreitende Partei eine sekundäre Darlegungslast (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.1.2018 - I ZR 150/15, Urteil vom 12.5. 2010 - I ZR 121/08 sowie Urteil vom 11.06.1990 - II ZR 159/89).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft:

    Auszug aus LG Kleve, 16.04.2021 - 3 O 421/20
    Hierfür muss neben eine etwaige Pflichtverletzung auch eine besondere Verwerflichkeit des Verhaltens des Schädigers hinzutreten, die sich aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben kann; die Verwerflichkeit kann sich aber auch aus einer bewussten Täuschung ergeben (vgl. BGH VI ZR 536/15).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern

  • LG Darmstadt, 24.11.2020 - 9 O 305/18

    Dieselskandal: VW muss Golf VII 1.6 TDI mit dem EA288 zurückzunehmen und

  • LG Aachen, 19.02.2021 - 7 O 274/20

    Weiteres obsiegendes Urteil im VW-Dieselskandal um Vierzylinder-Dieselmotor des

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